RS OGH 1990/11/6 10ObS333/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1990
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Norm

ALVG §25

Rechtssatz

Die Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Sonderunterstützung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Arbeitsamt (ebenso wie dem Versicherten) ein Verschulden daran trifft, daß die Leistung zu Unrecht erbracht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050738

Dokumentnummer

JJR_19901106_OGH0002_010OBS00333_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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