Norm
ALVG §25Rechtssatz
Die Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Sonderunterstützung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Arbeitsamt (ebenso wie dem Versicherten) ein Verschulden daran trifft, daß die Leistung zu Unrecht erbracht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050738Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_010OBS00333_9000000_001