Norm
ASVG §105aRechtssatz
Nicht hilflos ist: wer fremder Hilfe für die gründliche Wohnungsreinigung samt Fensterputzen, für das Waschen der großen Wäsche, für das Baden und Duschen und für den Einkauf von Lebensmitteln bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083715Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_010OBS00357_9000000_001