Norm
ASVG §255 Abs3 DcRechtssatz
Daß Arbeitsplätze üblicherweise nur mit schon in diesem Betrieb tätigen Arbeitnehmern besetzt werden, ist für die Beurteilung der Verweisbarkeit unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084888Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_010OBS00134_9000000_001