Norm
ASVG §255 Abs1 ARechtssatz
War ein Versicherter in den letzten fünfzehn Jahren sowohl in erlernten (angelernten) Berufen im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG als auch in Angestelltenberufen (§ 273 ASVG) tätig, so liegt der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit dann nicht vor, wenn der Versicherte den Angestelltenberuf noch ausüben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084393Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_010OBS00355_9000000_002