Norm
ABGB §146Rechtssatz
Widmet sich ein Minderjähriger einer zielführenden Ausbildung, dann ist bei einer erstmaligen Ausbildung kein strenger Maßstab an die Fähigkeiten des Minderjährigen, an die künftigen Berufsaussichten oder die Lebensverhältnisse der Eltern anzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047999Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020