RS OGH 1990/11/7 3Ob76/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1990
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Norm

EO §37 H
EO §286 Abs2
JN §57

Rechtssatz

Wird der Verkaufserlös einer bereits versteigerten Sache gegenüber allen Anspruchsberechtigten exszindiert, so besteht gegenüber dem Exekutionsgericht nur ein Anspruch auf Ausfolgung des nach Abzug der Verkaufskosten verbleibenden Erlöses, somit des Nettoerlöses. Der Streitwert kann daher nicht höher als dieser Nettoerlös sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0001204

Dokumentnummer

JJR_19901107_OGH0002_0030OB00076_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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