Norm
GOG §91Rechtssatz
Das Fristsetzungsverfahren nach § 91 GOG ist einseitig, es ist ihm daher ein Kostenersatz fremd.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Fristsetzungsantrag; ProzesskostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059255Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021