Norm
ABGB §902Rechtssatz
Eine prozessuale Frist ist nur eine solche, die entweder durch ein Verfahren ausgelöst wird oder in einem Verfahren läuft. Wird die Einleitung eines Verfahrens an eine Frist gebunden, so ist diese keinesfalls eine prozessuale. § 902 ABGB sieht eine Verlängerung der Frist um den Postenlauf nicht vor.
VfGH vom 11.10.1980, B 454/79; Veröff: ÖVA 1981,17
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038465Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2021