Norm
ASVG §154Rechtssatz
Behelfe, die zur Milderung oder Behebung wesentlicher Beeinträchtigungen bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen Gebrechen eingesetzt werden sind Hilfsmittel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2011