RS OGH 1990/11/20 10ObS286/90, 10ObS230/93, 10ObS70/11h

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Norm

ASVG §154

Rechtssatz

Behelfe, die zur Milderung oder Behebung wesentlicher Beeinträchtigungen bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körperlichen Gebrechen eingesetzt werden sind Hilfsmittel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084070

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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