Norm
ASVG §105aRechtssatz
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung des Hilflosenzuschusses kommt es nicht auf die detaillierte Feststellung der Leidenszustände an, sondern darauf, auf welche Weise die Fähigkeit zur Ausübung der lebensnotwendigen Verrichtung insgesamt eingeschränkt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084279Dokumentnummer
JJR_19901120_OGH0002_010OBS00368_9000000_001