Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Die Anschaffungskosten eines Personenkraftwagens sind zu ersetzen, wenn der Kläger die aus dem Unfall resultierende weitgehende Bewegungsunfähigkeit in zweckmäßiger und vernünftiger Weise nur durch die Anschaffung eines Personenkraftwagens einigermaßen ausgleichen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0030699Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2014