Norm
EGJN ArtIXRechtssatz
Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Die Immunität internationaler Organisationen und ihrer Vermögen von zivilrechtlichen Klagen ist regelmäßig in den einschlägigen internationalen Abkommen vorgesehen. Auf diese Weise sollen die internationalen Organisationen vor Eingriffen und Einflußnahmen durch die Organe einzelner Staaten geschützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0045442Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022