Norm
ArbVG §62 Z4Rechtssatz
Die Wirksamkeit des Rücktrittes kann auf einen zukünftigen Termin festgelegt werden; damit kann selbst bei vorzeitigem Ende der Betriebsratsfunktion eine betriebsratslose Zeit verhindert werden. Vorschriften, welche die Gestaltungsfreiheit des Betriebsrates in dieser Hinsicht einengen, fehlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051013Dokumentnummer
JJR_19901121_OGH0002_009OBA00297_9000000_001