RS OGH 1990/11/21 9ObA297/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1990
beobachten
merken

Norm

ArbVG §62 Z4

Rechtssatz

Die Wirksamkeit des Rücktrittes kann auf einen zukünftigen Termin festgelegt werden; damit kann selbst bei vorzeitigem Ende der Betriebsratsfunktion eine betriebsratslose Zeit verhindert werden. Vorschriften, welche die Gestaltungsfreiheit des Betriebsrates in dieser Hinsicht einengen, fehlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051013

Dokumentnummer

JJR_19901121_OGH0002_009OBA00297_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten