Norm
ZPO idF WGN 1989 §519 Abs1 Z1 GRechtssatz
Beschlüsse des Berufungsgerichtes, womit das Urteil als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Entscheidung ins außerstreitige Verfahren überwiesen wird, sind auch ohne Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig sei, anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0043890Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2020