RS OGH 1990/11/28 3Ob553/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1990
beobachten
merken

Norm

EheG §82 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die bloße Vermietung einer Liegenschaft an ein Unternehmen ist nicht als unternehmerische Tätigkeit anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057767

Dokumentnummer

JJR_19901128_OGH0002_0030OB00553_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten