RS OGH 1990/12/4 10ObS382/90

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Veröffentlicht am 04.12.1990
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Norm

ASVG §258 Abs4

Rechtssatz

Keine vertragliche Verpflichtung im Sinn des § 258 Abs 4 3.Fall ASVG liegt vor, wenn ein mittels einstweiliger Verfügung (die infolge Rechtskraft des Scheidungsurteils unwirksam wurde) zugesprochener Unterhalt weiter geleistet wurde. Dies auch dann nicht, wenn der Leistende irrtümlich von der Weitergeltung der einstweiligen Verfügung ausgeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085243

Dokumentnummer

JJR_19901204_OGH0002_010OBS00382_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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