Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Keine vertragliche Verpflichtung im Sinn des § 258 Abs 4 3.Fall ASVG liegt vor, wenn ein mittels einstweiliger Verfügung (die infolge Rechtskraft des Scheidungsurteils unwirksam wurde) zugesprochener Unterhalt weiter geleistet wurde. Dies auch dann nicht, wenn der Leistende irrtümlich von der Weitergeltung der einstweiligen Verfügung ausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085243Dokumentnummer
JJR_19901204_OGH0002_010OBS00382_9000000_002