Norm
ASGG §71 Abs5Rechtssatz
Wird über einen Anspruch ein zweiter Bescheid erlassen und werden beide Bescheide mit Klage bekämpft, liegt keine Streitanhängigkeit vor (§ 71 Abs 5 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0039503Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009