Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 CRechtssatz
Die mit der Veräußerung eines Unternehmens verbundene Überlassung des Bestandobjektes, die Einbringung eines Unternehmens samt Mietrechten in eine Gesellschaft, aber auch die Einbringung von Mietrechten in eine Gesellschaft, an der der Mieter beteiligt ist, stellen den Kündigungsgrund nicht her. Der Begriff der Weitergabe des Bestandgegenstandes im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist weiterhin vor dem Hintergrund des Gedankens der Schutzwürdigkeit der Betriebserhaltung zu interpretieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018