Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
Die Anwendung der Anspannungstheorie ist in der Regel in zweifacher Weise begrenzt: Zum einen ist im allgemeinen nicht über den Durchschnittsbedarf hinaus anzuspannen, zum anderen ist nur auf das in einem dem Unterhaltspflichtigen zumutbaren Beruf erzielbare Durchschnittseinkommen anzuspannen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047572Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012