Norm
ABGB §140 AbRechtssatz
Auch bereits erwachsene, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder haben Anspruch auf Betreuung. Die Art der Betreuung richtet sich naturgemäß nach dem Alter des Kindes. Je älter das Kind wird, desto weniger bedarf es der körperlichen Pflege und Beaufsichtigung und die Erziehungsarbeit tritt in den Vordergrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048380Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021