Norm
StPO §292Rechtssatz
Gesetzwidrige Unterlassung des Widerrufs einer Strafvollzugsanordnung nach Bezahlung der Geldstrafe: Aufhebung der Strafvollzugsanordnung und der auf ihr beruhenden Entscheidung über die bedingte Entlassung, weshalb (deshalb) von einem höheren als dem tatsächlich noch offenen Strafrest ausging.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100593Dokumentnummer
JJR_19901214_OGH0002_0160OS00042_9000000_001