Norm
AHG §1 GRechtssatz
Die strafgerichtliche Verurteilung bindet das Amtshaftungsgericht bei der Beurteilung von Ersatzansprüchen dann nicht, wenn aus diesem Urteil Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0040061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021