Norm
StEG §1Rechtssatz
Auch Kosten der Vertretung des Geschädigten sind ersatzfähig, sogar die der Vertretung vor den Behörden der MRK. Es schadet auch nicht, wenn diese Kosten nicht gleich dort verzeichnet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0087531Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013