RS OGH 1990/12/20 6Ob684/90, 1Ob413/97k

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Veröffentlicht am 20.12.1990
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 B

Rechtssatz

Das Bedürfnis an der Benützung der vorbehaltenen Räume zur bedungenen geschäftlichen Betätigung (Arztordination in Wohnung) ist dem Wohnbedürfnis im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Satz MRG gleichzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070693

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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