Norm
ABGB §879 CIIsRechtssatz
Die vereinsinterne Regelung einer freiwilligen Berufsvereinigung, ihre Kollegialorgane derart zu besetzen, daß Wählergruppen im selben Verhältnis vertreten sein sollen, wie vergleichbare Wählergruppen in einer gesetzlich vorgesehenen Form einer Interessenvertretung, verletzt keine zwingende gesetzliche Norm und kann auch nicht als sittenwidrig befunden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0037164Dokumentnummer
JJR_19901220_OGH0002_0060OB00711_8900000_001