Norm
ABGB §90Rechtssatz
Der ehelichen Beistandspflicht kommt in keiner Weise die Funktion zu, den für eine Verletzung des Ehepartners haftpflichtigen Dritten in seinen Schadenersatzpflichten zu entlasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0009423Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008