Norm
ABGB §1284 AaRechtssatz
Der Grundsatz des "Wohlbestehenkönnens" des Hofübernehmers ist außerhalb des Geltungsbereiches des Höferechtes und Anerbenrechtes nicht anzuwenden, wenn die Erträgnisse der Landwirtschaft gegenüber einem anderen Einkommen des Hofübernehmers in den Hintergrund treten, dies insbesonders wenn die Übernehmer bei Abschluß des Übergabsvertrages bereits Eigentümer einer großen Landwirtschaft waren. (so schon 7 Ob 529/80 = SZ 53/167).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022403Dokumentnummer
JJR_19901220_OGH0002_0050OB00603_9000000_003