Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Leistet der Schuldner nur aus Irrtum über eine negative Anspruchsvoraussetzung, deren Geltendmachung einer Befristung unterworfen ist, ist eine solche Befristung auch im Falle eines auf irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld gestützten Rückforderungsanspruch zu beachten. Im Falle einer Obliegenheitsverletzung besteht grundsätzlich kein klagbarer Anspruch auf obligationsgemäße Verhalten; das macht das Fehlen einer besonderen Verjährungsvorschrift verständlich. Im Falle einer auf § 1431 ABGB gestützten Rückforderung wegen Irrtums über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Obliegenheitsverletzung ist wegen Rechtsähnlichkeit zum Schadenersatz von einer dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033780Dokumentnummer
JJR_19910110_OGH0002_0060OB00698_9000000_001