Norm
ABGB §1295 IId4b1Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Pistengerät auf einer für den Skibetrieb geöffneten Piste eine atypische Gefahrenquelle darstellt, macht es keinen rechtserheblichen Unterschied, ob der Einsatz Präparierungszwecken oder anderen herkömmlichen Nutzungszwecken derartiger Arbeitsfahrzeuge (wie hier dem Transport von skirennsportlichen Utensilien) dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0023743Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008