Norm
EO §391 Abs2 VBRechtssatz
Wird der gefährdeten Partei eine Sicherheitsleistung auferlegt und nur dieser Teil, nicht aber die Fristsetzung für die Rechtfertigungsklage mit Rekurs bekämpft, so beginnt die Frist für die Rechtfertigungsklage mit der Zustellung der EV an die gefährdete Partei zu laufen. Der Rekurs schiebt diese Frist nicht auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0005642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015