RS OGH 1991/1/10 7Ob508/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1991
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Norm

EO §391 Abs2 VB
EO §391 Abs2 VI

Rechtssatz

Wird der gefährdeten Partei eine Sicherheitsleistung auferlegt und nur dieser Teil, nicht aber die Fristsetzung für die Rechtfertigungsklage mit Rekurs bekämpft, so beginnt die Frist für die Rechtfertigungsklage mit der Zustellung der EV an die gefährdete Partei zu laufen. Der Rekurs schiebt diese Frist nicht auf.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 508/91
    Entscheidungstext OGH 10.01.1991 7 Ob 508/91
    EvBl 1991/63 S 282

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0005642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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