Norm
ABGB §1295 IId4b1Rechtssatz
Die Beiziehung eines Warnpostens durch den Lenker eines Pistengerätes erweist sich nur in solchen nicht oder nur schlecht einsehbaren Pistenabschnitten als unverzichtbar, deren geringe Breite einen risikofreien Begegnungsverkehr zwischen Skifahrern und Pistenwalze nicht ermöglicht (Schneisen, Wege etc).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0023754Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008