Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FRechtssatz
Daß die teilweise Untervermietung unter den sonstigen Voraussetzungen den Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes begründet, ist einhellige Ansicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070646Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008