RS OGH 1991/1/15 4Ob170/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1991
beobachten
merken

Norm

MSchG §4 Abs1 Z2
UWG §9 C3c

Rechtssatz

Auch im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen wird das Wort "ultra" von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Phantasiebezeichnung, sondern als Hinweis auf eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende, besondere Qualität aufgefaßt werden (PBl 1962,62); ihm kommt daher ausschließlich beschreibende Bedeutung im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0066732

Dokumentnummer

JJR_19910115_OGH0002_0040OB00170_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten