RS OGH 1991/1/28 Bkd101/89

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Veröffentlicht am 28.01.1991
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 K

Rechtssatz

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einer bedenklichen Finanz - Transaktion (Behebung von ca zehn Millionen US - Dollar in Dollarbanknoten von Fremdwährungskonten, deren mehrtägige Deponierung in hiezu angemieteten Banksafes und anschließende Umwechslung der Dollarnoten in Schilling, die auf anonymen Sparbüchern und Roll - over Zertifikaten angelegt wurden) begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 101/89
    Entscheidungstext OGH 28.01.1991 Bkd 101/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056472

Dokumentnummer

JJR_19910128_OGH0002_000BKD00101_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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