Norm
MedienG §26Rechtssatz
Allgemeine Aussagen die nicht als Werbung - im weitesten Sinn - aufgefaßt werden könne, müssen nicht als entgeltliche Veröffentlichung gekennzeichnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0067713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016