RS OGH 1991/1/29 8Ob695/89 (8Ob696/89), 2Ob185/04a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1991
beobachten
merken

Norm

EheG §83 Abs2

Rechtssatz

Wurde die Beitragsleistung durch Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten anders abgegolten, so hat insoweit die von einem Ehegatten neben der Haushaltsführung und Kinderbetreuung erbrachte Beitragsleistung bei der Bemessung des Aufteilungsanspruchs außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057968

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0080OB00695_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten