Norm
UWG §7 F3Rechtssatz
Der Ausdruck "Diskont" bedeutet wörtlich dasselbe wie "Rabatt" und "Abschlag". Als "Diskontprodukt" wird daher ein Produkt verstanden, das (laufend) verbilligt abgegeben wird. Das legt aber auch die Annahme nahe, daß dieses Produkt qualitativ unter dem durchschnitt liege. Daß die Behauptung, ein Unternehmer vertreibe billige, weil weniger wertvolle, Ware, geeignet ist, den Betrieb und Kredit dieses Unternehmers zu schädigen (§ 7 Abs 1 UWG), liegt auf der Hand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078595Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0040OB00005_9100000_003