RS OGH 1991/1/29 4Ob172/90, 4Ob124/91, 4Ob93/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1991
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Norm

MedienG §26

Rechtssatz

Umfaßt eine entgeltliche Veröffentlichung mehrere Ankündigungen, Empfehlungen, sonstige Beiträge oder Berichte, dann muß sich diese Kennzeichnung zweifelsfrei auf jeden ihrer Bestandteile beziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0067690

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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