Norm
MRG §10Rechtssatz
Der Anspruch nach § 10 MRG richtet sich gegen den jeweiligen Vermieter im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. War der Käufer der Liegenschaft noch nicht in das Bestandverhältnis mit den Klägern eingetreten, bestanden zwischen ihm und den Klägern keinerlei Rechtsbeziehungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069873Dokumentnummer
JJR_19910131_OGH0002_0070OB00501_9100000_001