RS OGH 1991/1/31 8Ob506/91

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Veröffentlicht am 31.01.1991
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Norm

ZPO §405 BI

Rechtssatz

Wenn die Partei den Vertrag wohl eindeutig identifiziert, die Wiedergabe des Vertragstextes aber unterlassen hat, so kann das Gericht ohne Verstoß gegen § 405 ZPO den Urteilsspruch durch Aufnahme des vollen Vertragstextes ergänzen. (So schon 5 Ob 272/66).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0041202

Dokumentnummer

JJR_19910131_OGH0002_0080OB00506_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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