RS OGH 1991/2/7 15Os115/90, 15Os106/11v

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Veröffentlicht am 07.02.1991
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Norm

StGB §67 Abs2

Rechtssatz

Wurden die betrugsspezifischen Täuschungshandlungen zumindest phasenweise (durch Übersendung gefälschter Schecks auf dem Postweg ins Ausland) in Österreich gesetzt, liegt (insgesamt) eine Inlandstat im Sinne des § 67 Abs 2 StGB vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0091851

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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