Norm
ASVG §255 Abs3 CaRechtssatz
Daß ein Versicherter in einer geschützten Werkstätte beschäftigt ist, schließt nicht aus, daß er bei dieser Tätigkeit eine Arbeitsleistung erbringt, die der Hälfte der von einem gesunden Arbeitnehmer geleisteten entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085023Dokumentnummer
JJR_19910212_OGH0002_010OBS00042_9100000_001