RS OGH 1991/2/13 1Ob507/91, 3Ob548/93, 9Ob518/95 (9Ob1574/95), 3Ob2200/96t, 6Ob191/97z, 6Ob275/97b,

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Veröffentlicht am 13.02.1991
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Norm

ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Kosten bei Benützung eines Personenkraftwagens für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz sind als Abzugsposten im allgemeinen nur dann anzuerkennen, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen kann.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047472

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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