Norm
ArbVG §52Rechtssatz
Überlassene Arbeitnehmer sind im Beschäftigerbetrieb wahlberechtigt, wenn die Überlassung für längere Zeit gedacht ist und (infolgedessen) wesentliche Arbeitnehmerfunktionen auf den Beschäftiger übergehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050542Dokumentnummer
JJR_19910213_OGH0002_009OBA00022_9100000_001