RS OGH 1991/2/13 1Ob507/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Bd
ABGB §185 Abs2

Rechtssatz

Kreditrückzahlungsverpflichtungen, die die leiblichen Eltern adoptierter Kinder während der Dauer an Kindesstatt zur Finanzierung des laufenden Lebensaufwandes (hier: Deckung des Wohnungsbedarfs) eingingen, können die Unterhaltsbemessungsgrundlage für die Zeit nach der Aufhebung der Adoption nicht schmälern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047496

Dokumentnummer

JJR_19910213_OGH0002_0010OB00507_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten