Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Kreditrückzahlungsverpflichtungen, die die leiblichen Eltern adoptierter Kinder während der Dauer an Kindesstatt zur Finanzierung des laufenden Lebensaufwandes (hier: Deckung des Wohnungsbedarfs) eingingen, können die Unterhaltsbemessungsgrundlage für die Zeit nach der Aufhebung der Adoption nicht schmälern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047496Dokumentnummer
JJR_19910213_OGH0002_0010OB00507_9100000_002