RS OGH 1991/2/14 7Ob514/91, 1Ob49/91, 8Ob614/93, 1Ob2317/96h, 1Ob330/98f, 6Ob103/99m, 7Ob271/00d, 7O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1991
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Norm

ABGB §1090 IIf
ABGB §1295 Ia2

Rechtssatz

Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. Dass beim selbständigen Finanzierungsleasing der Leasingnehmer zu dem umschriebenen Personenkreis gehört, kann nicht zweifelhaft sein. Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 514/91
    Entscheidungstext OGH 14.02.1991 7 Ob 514/91
    Veröff: SZ 64/15 = ecolex 1991,382 = RdW 1991,203 = JBl 1991,522
  • 1 Ob 49/91
    Entscheidungstext OGH 18.12.1991 1 Ob 49/91
    Auch; nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. (T1)
  • 8 Ob 614/93
    Entscheidungstext OGH 03.02.1994 8 Ob 614/93
    Auch
  • 1 Ob 2317/96h
    Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2317/96h
    Vgl; nur T1
  • 1 Ob 330/98f
    Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 330/98f
    nur: Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll. (T2)
    Veröff: SZ 72/89
  • 6 Ob 103/99m
    Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 103/99m
    nur T1
  • 7 Ob 271/00d
    Entscheidungstext OGH 20.12.2000 7 Ob 271/00d
    Auch; nur T1
  • 7 Ob 24/02h
    Entscheidungstext OGH 29.04.2002 7 Ob 24/02h
    Auch; nur T1
  • 2 Ob 95/01m
    Entscheidungstext OGH 09.07.2002 2 Ob 95/01m
    Auch; nur T1
  • 6 Ob 21/04p
    Entscheidungstext OGH 03.11.2005 6 Ob 21/04p
    Vgl auch; Beisatz: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. Hier: Der Kläger aus dem Vertrag seines Arbeitgebers mit der Drittbeklagten. (T3)
    Beisatz: Entscheidend für die Frage, welche vertragsfremden Dritten in den Schutzbereich eines (Werkvertrags) Vertrags einzubeziehen sind, ist immer die Auslegung des Vertrags nach den Umständen des Einzelfalls. (T4)
  • 6 Ob 124/06p
    Entscheidungstext OGH 29.06.2006 6 Ob 124/06p
    Vgl; Beis wie T4
  • 6 Ob 217/09v
    Entscheidungstext OGH 12.11.2009 6 Ob 217/09v
    Auch; Beisatz: Dem Leasingnehmer kommt bei einem Garantievertrag ohne Abtretung der daraus erfließenden Ansprüche durch die Leasinggeberin keine aktive Klagslegitimation zur Geltendmachung von Garantieansprüchen zu. (T5)
  • 8 Ob 155/09s
    Entscheidungstext OGH 23.03.2010 8 Ob 155/09s
    Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wanderer vom Schutzbereich des Vertrags, mit welchem der Erhalter des Wanderwegs eine Baufirma mit Felsräumarbeiten oberhalb des Wanderwegs beauftragte, erfasst. (T6)
  • 8 Ob 131/09m
    Entscheidungstext OGH 19.05.2010 8 Ob 131/09m
    Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T4
  • 4 Ob 146/10i
    Entscheidungstext OGH 09.11.2010 4 Ob 146/10i
    Vgl; Beisatz: Ein solcher Vermögensschaden kann insbesondere darin bestehen, dass eine Schlechterfüllung zu einem verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch eines Vierten gegen den aus dem Vertrag begünstigten Dritten führt. Fällt dieser Schaden in den Schutzbereich des Vertrags, so ist der fahrlässig handelnde Vertragspartner verpflichtet, dem aus dem Vertrag begünstigten Dritten Regress zu leisten. (T7)
  • 9 Ob 76/10g
    Entscheidungstext OGH 24.11.2010 9 Ob 76/10g
    nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, denen der Vertragspartner ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. (T8)
  • 4 Ob 211/11z
    Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 211/11z
    Auch; nur T1
  • 8 Ob 28/12v
    Entscheidungstext OGH 27.11.2012 8 Ob 28/12v
    Vgl auch; Beis wie T3 nur: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. (T9)
  • 4 Ob 33/14b
    Entscheidungstext OGH 25.03.2014 4 Ob 33/14b
    Auch; nur T8; Beisatz: Hier: Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Betreiber einer Müllsammelstelle ? verletzte Gemeindebürgerin. (T10)
  • 6 Ob 53/15k
    Entscheidungstext OGH 27.04.2015 6 Ob 53/15k
    Auch
  • 8 Ob 132/14s
    Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 Ob 132/14s
    Auch; nur T8
  • 1 Ob 97/16w
    Entscheidungstext OGH 24.05.2016 1 Ob 97/16w
    Auch; Beisatz: Hier: Gastaufnahme? oder Beherbergungsvertrag. (T11)
  • 8 Ob 58/16m
    Entscheidungstext OGH 28.06.2016 8 Ob 58/16m
    Auch; nur T8; Beis wie T4
  • 4 Ob 176/19i
    Entscheidungstext OGH 24.10.2019 4 Ob 176/19i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020769

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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