- 7 Ob 514/91
Veröff: SZ 64/15 = ecolex 1991,382 = RdW 1991,203 = JBl 1991,522
- 1 Ob 49/91
Auch; nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, die der Vertragspartner erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Ihnen wird die Geltendmachung des eigenen Schadens aus fremden Vertrag zuerkannt. (T1)
- 8 Ob 614/93
Auch
- 1 Ob 2317/96h
Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2317/96h
Vgl; nur T1
- 1 Ob 330/98f
nur: Die Einbeziehung von Vermögensschäden in den Schutzbereich ist jedenfalls dort anerkannt, wo, wie im vorliegenden Fall, die Hauptleistung gerade dem Dritten zukommen soll. (T2)
Veröff: SZ 72/89
- 6 Ob 103/99m
nur T1
- 7 Ob 271/00d
Auch; nur T1
- 7 Ob 24/02h
Auch; nur T1
- 2 Ob 95/01m
Auch; nur T1
- 6 Ob 21/04p
Vgl auch; Beisatz: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. Hier: Der Kläger aus dem Vertrag seines Arbeitgebers mit der Drittbeklagten. (T3)
Beisatz: Entscheidend für die Frage, welche vertragsfremden Dritten in den Schutzbereich eines (Werkvertrags) Vertrags einzubeziehen sind, ist immer die Auslegung des Vertrags nach den Umständen des Einzelfalls. (T4)
- 6 Ob 124/06p
Vgl; Beis wie T4
- 6 Ob 217/09v
Auch; Beisatz: Dem Leasingnehmer kommt bei einem Garantievertrag ohne Abtretung der daraus erfließenden Ansprüche durch die Leasinggeberin keine aktive Klagslegitimation zur Geltendmachung von Garantieansprüchen zu. (T5)
- 8 Ob 155/09s
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wanderer vom Schutzbereich des Vertrags, mit welchem der Erhalter des Wanderwegs eine Baufirma mit Felsräumarbeiten oberhalb des Wanderwegs beauftragte, erfasst. (T6)
- 8 Ob 131/09m
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T4
- 4 Ob 146/10i
Vgl; Beisatz: Ein solcher Vermögensschaden kann insbesondere darin bestehen, dass eine Schlechterfüllung zu einem verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch eines Vierten gegen den aus dem Vertrag begünstigten Dritten führt. Fällt dieser Schaden in den Schutzbereich des Vertrags, so ist der fahrlässig handelnde Vertragspartner verpflichtet, dem aus dem Vertrag begünstigten Dritten Regress zu leisten. (T7)
- 9 Ob 76/10g
nur: Zu den außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden, begünstigten Personen werden alle jene gerechnet, denen der Vertragspartner ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. (T8)
- 4 Ob 211/11z
Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 211/11z
Auch; nur T1
- 8 Ob 28/12v
Entscheidungstext OGH 27.11.2012 8 Ob 28/12v
Vgl auch; Beis wie T3 nur: Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. (T9)
- 4 Ob 33/14b
Entscheidungstext OGH 25.03.2014 4 Ob 33/14b
Auch; nur T8; Beisatz: Hier: Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Betreiber einer Müllsammelstelle ? verletzte Gemeindebürgerin. (T10)
- 6 Ob 53/15k
Entscheidungstext OGH 27.04.2015 6 Ob 53/15k
Auch
- 8 Ob 132/14s
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 Ob 132/14s
Auch; nur T8
- 1 Ob 97/16w
Entscheidungstext OGH 24.05.2016 1 Ob 97/16w
Auch; Beisatz: Hier: Gastaufnahme? oder Beherbergungsvertrag. (T11)
- 8 Ob 58/16m
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 8 Ob 58/16m
Auch; nur T8; Beis wie T4
- 4 Ob 176/19i