Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Tritt für den eigentlichen Geldgeber ein Treuhänder als Kommanditist in die KG ein, so ist dieser allein gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern aus dem Kommanditverhältnis berechtigt und verpflichtet. Der Treuhänder hat wohl die Interessen der Treugeber gegenüber der Gesellschaft zu wahren, zwischen der Gesellschaft und den Treugebern besteht aber keine Rechtsbeziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0010762Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021