Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Jedenfalls beim selbständigen Finanzierungsleasing hat bei positiver Vertragsverletzung des Händlers oder Herstellers, die sich ausschließlich im Vermögen des Leasingnehmers auswirkt, dieser einen Ersatzanspruch gegen den Händler oder Hersteller.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020808Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010