RS OGH 1991/2/26 5Ob93/90

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Norm

GBG §98

Rechtssatz

Bei der Eintragung des Eigentumsrechtes ist zum Ausdruck zu bringen, daß die unter der TZ der Revisionsrekurserledigung bewilligte Einverleibung einen Eigentumserwerb betrifft, der in dem der vom Einlangen des Grundbuchsgesuchs bestimmten TZ entsprechenden Zeitpunkt erfolgte und den der Rangordnungsanmerkung zukommenden Rang hat.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 93/90
    Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob 93/90
    Veröff: NZ 1991,178 (Anmerkung Hofmeister)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060689

Dokumentnummer

JJR_19910226_OGH0002_0050OB00093_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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