RS OGH 1991/2/26 5Ob96/90

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Veröffentlicht am 26.02.1991
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Norm

MRG §18a

Rechtssatz

Eine Kreditzusage ist nicht unabdingbares Erfordernis für die Bewilligung der Hauptmietzinserhöhung, weil das Gesetz selbst durch Gebrauch des Wortes "allfällig" zum Ausdruck bringt, daß es von der Vorlage einer solchen Kreditzusage nur dann ausgeht, wenn eine solche bereits besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070487

Dokumentnummer

JJR_19910226_OGH0002_0050OB00096_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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