Norm
MRG §18aRechtssatz
Eine Kreditzusage ist nicht unabdingbares Erfordernis für die Bewilligung der Hauptmietzinserhöhung, weil das Gesetz selbst durch Gebrauch des Wortes "allfällig" zum Ausdruck bringt, daß es von der Vorlage einer solchen Kreditzusage nur dann ausgeht, wenn eine solche bereits besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070487Dokumentnummer
JJR_19910226_OGH0002_0050OB00096_9000000_003